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Testberichte: über 450 Staubsauger & Saugroboter auf unserer Teststrecke im Vergleich

Energieverbrauchskennzeichnung Staubsauger – welche Auswirkungen auf den Käufer?

Auf verschiedensten Produkten wie Waschmaschinen, Fernsehern, Heizungen oder Leuchtmitteln ist seit etlichen Jahren das EU-Energielabel der delegierten Verordnung aufgedruckt. Damit werden die Geräte in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Außerdem enthält das Energieetikett Angaben zu wichtigen Produkteigenschaften wie etwa:

  • Stromverbrauch
  • Wasserverbrauch
  • Lautstärke

Das EU-Energielabel soll dem Endverbraucher dabei helfen, verschiedene Elektrogeräte und Haushaltsgeräte anhand unterschiedlicher Aspekte miteinander zu vergleichen. Wählt ein Verbraucher ein Produkt einer optimalen Effizienzklasse aus, kann er damit mehrere hundert Euro jährlich einsparen. Aber: Für Staubsauger gilt das EU-Energielabel seit einigen Jahren nicht mehr. In einem Rechtsakt von 2019 kam es  zu einer Nichtigerklärung der Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger. 

Staubsaugerhersteller müssen und dürfen das EU-Energielabel daher aktuell nicht verwenden. Lies hier, worum genau es in der Rechtssache ging, was der Erlass im Hinblick auf den Kauf eines neuen Staubsaugers bedeutet und wie Du dennoch einen Sauger findest, der mit einer hohen Effizienz und einer guten Leistung überzeugt.

Energieverbrauchskennzeichnung Staubsauger Info

Was besagt die Ökodesign-Richtlinie für Staubsauger?

Nach der Ökodesign-Richtlinie (Verordnung (EU) Nr. 666/2013)) müssen seit September 2014 Staubsauger bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Das bedeutet im Klartext: 

  • Leistungsaufnahme von weniger als 1600 Watt – seit September 2017 weniger als 900 Watt
  • Lautstärke unter 80 Dezibel 
  • Mindeststaubaufnahme auf Teppich- und Hartboden
  • maximal zulässige Staubemission muss eingehalten werden 

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Sauger trotz der reduzierten Leistungsaufnahme die Böden effektiv reinigen. Zudem wird dadurch gewährleistet, dass die Geräte den Schmutz zurückhalten. Eine Mindestlebensdauer des Motors von 500 Stunden muss ebenfalls eingehalten werden. Auch die Saugschläuche müssen bestimmte Haltbarkeitskriterien erfüllen. Seit 2017 gelten diese Kriterien auch für Wasserfiltersauger. Diese Ökodesgin-Verordnung behält ihre Gültigkeit weiterhin. Aber: Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 665/2013), die parallel verabschiedet wurde, hat der Europäische Gerichtshof am 8. November 2018 für nichtig erklärt. 

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Warum es keine Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger mehr gibt

Der Grund dafür war ein jahrelanger Streit um die Energiekennzeichnung für Staubsauger. Der britische Staubsaugerhersteller Dyson reichte eine Nichtigkeitsklage ein und konnte im Rechtsstreit einen Sieg für sich und seine Staubsauger erringen, die nicht mit Staubsaugerbeuteln arbeiten, sondern mit einem Staubbehälter. Dyson konnte überzeugende Argumente vorbringen: Die verwendete Berechnungsmethode für die Energieeffizienz arbeitete mit leeren Beuteln, was als nicht praxistauglich eingeschätzt wurde. Damit ist die EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger nichtig, wie das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am 8. November 2018 entschied. Als die EU-weite Kennzeichnung der Staubsauger-Energieeffizienz im September 2014 eingeführt wurde, basierten diese auf den Messungen des Stromverbrauchs und der Saugleistung bei leerem Staubgefäß. Das Problem: Bei Beutelstaubsaugern wird der Luftstrom durch den Beutel geführt. Der angesammelte Staub im Staubbeutel behindert den Luftstrom. Der Energieverbrauch steigt daher bei gleichbleibender Saugleistung, wenn sich der Beutel füllt. 

Bei Zyklon-Staubsaugern wie etwa von Dyson ist das anders: Hier hat der bereits im Behälter gesammelte Staub keinen Einfluss auf den Energieverbrauch. Die beutellosen Sauger erzeugen einen kreisförmigen Luftstrom. Die Fliehkraft filtert die Staubteilchen aus dem Luftstrom, da sie regelrecht herausgeschleudert werden. Dementsprechend wird der Energieverbrauch auch nicht durch den im Behälter gesammelten Staub beeinträchtigt. 

Die EU-Kommission räumte das Problem im Streit ein, dennoch wies das EuG im ersten Durchgang die Klage ab. Der Grund: Es fehlten noch zuverlässige und reproduzierbare Messverfahren für Staubsauger mit einem vollen Beutel. Im Jahr 2017 jedoch hob der EuGH dieses Urteil auf, weil die Messung mit leerem Beutel den rechtlichen Vorgaben widersprach. Diese besagen nämlich, dass die Messung die normalen Nutzungsbedingungen widerspiegeln muss. Staubsaugerbeutel sind in aller Regel aber nicht leer, sondern wenigstens teilweise gefüllt. Außerdem hatte Dyson sogar alternative Messmethoden vorgeschlagen, aber das EuG hatte sie ohne Prüfung abgelehnt.

Schließlich gab das EuG der Dyson-Klage im zweiten Durchgang statt. Das EuGH-Urteil besagt, dass es ein wesentliches Ziel der Energieverbrauchskennzeichnung ist, die Energieeffizienz der Geräte während ihrer Nutzung abzubilden. Die EU-Kommission habe sich über diesen Punkt hinweggesetzt. Nun müsse ein Messverfahren gewählt werden, welches den tatsächlichen Bedingungen so nahe wie möglich kommt. Dies forderten die Luxemburger Richter. Ein neues EU-Energielabel für Staubsauger wird aktuell frühestens 2023 erwartet. Bis dahin dürfen keine EU-Energielabel mehr für Staubsauger verwendet werden. Bei allen Saugern, die bereits mit einem Label versehen waren, musste es nachträglich abgenommen, überklebt oder unkenntlich gemacht werden. 

Was bedeutet das für Käufer von Staubsaugern? 

Staubsauger Leise und Stromsparend

Versuche immer einen möglichst leisen und stromsparenden Staubsauger zu erwerben!

Doch was bedeutet es konkret für Kaufinteressenten von Staubsaugern, dass es kein EU-Energielabel mehr gibt? Im Grunde entfällt damit eine einfache Möglichkeit, mehrere Staubsauger miteinander zu vergleichen, um ein besonders leises oder stromsparendes Modell auszuwählen. Stattdessen müssen Verbraucher also die Herstellerangaben für den Vergleich heranziehen. Das Problem ist, dass wesentliche Produktangaben in den Produktinformationen oft nicht gleich zu finden sind oder teilweise auch fehlen. Deshalb erschwert sich der Vergleich für Kaufinteressenten. In Ergänzung zu den Herstellerangaben sind auch Testberichte beim Staubsaugerkauf hilfreich. Ich empfehle, bei der Anschaffung auf folgende Aspekte zu achten:

  • Energieeffiziente Staubsauger: Das A und O ist eine gute Energieeffizienz. Damit kannst Du im Vergleich zu einem Gerät mit über 1600 Watt im Jahr acht bis 15 Euro Stromkosten sparen, wenn Du den Sauger einmal wöchentlich einsetzt. Dabei gilt: Je häufiger Du staubsaugst, desto größer ist das Einsparpotenzial. Gerade bei in die Jahre gekommenen Stromfressern kann sich ein Austausch des Gerätes daher auch dann lohnen, wenn Dein Staubsauger noch funktioniert.
  • Leiser Staubsauger: Obwohl Staubsauger normalerweise nur kurz genutzt werden, sind sie unangenehm laut. Die Lärmquelle wirkt vor allem auf Kinder, Haustiere und Nachbarn störend. Daher solltest Du einen Sauger mit möglichst niedrigem Dezibel-Wert wählen, denn dann ist er im Betrieb angenehm leise.  
  • Hohe Saugkraft: Das Motto „Je höher die Wattzahl, desto besser der Staubsauger“ ist überholt. Die Reinigungsleistung hängt von anderen Aspekten ab – zum Beispiel von dem Zusammenspiel aus Motor, Luftweg, Düsenkonstruktion und Saugrohr. Wie gut die Reinigungsleistung ist, lässt sich am besten in Testberichten und Kundenbewertungen nachlesen, bis es ein neues Energielabel der EU gibt.
  • Staubrückhaltevermögen: Manche Sauger geben den eingesaugten Staub und Schmutz direkt wieder an die Abluft ab. Ein guter Staubsauger hält den Staub besser zurück und ist daher gerade für Allergiker empfehlenswert. Wichtig ist in dieser Hinsicht aber auch, dass Du den Staubbeutel rechtzeitig wechselst und auch den Motorschutz- und Mikroabluftfilter gelegentlich austauschst. 

Fazit: Auch ohne Energielabel ist ein Vergleich möglich

Unglücklicherweise darf das EU-Energielabel, welches eine einfache Orientierung und einen komfortablen Vergleich ermöglichte, seit einem Gerichtsurteil von Januar 2019 im Verkauf nicht mehr verwendet werden. Dadurch haben es Verbraucher etwas schwerer, sich im Dschungel der Staubsauger zu orientieren und ein effizientes Modell auszuwählen. 

Bis die Europäische Kommission eine neue und rechtskonforme Verordnung verabschiedet, musst Du also weiterhin manuell die benötigten Informationen heraussuchen. Dafür kannst Du nur auf die Herstellerangaben, die Produktinformationen und natürlich meine Testberichte zurückgreifen. Auch damit gelingt Dir ein rascher Vergleich und die Auswahl wird doch deutlich einfacher.  


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